Die BSP Arbeitssicherheit GmbH übernimmt als Dienstleister:
- Arbeitsmedizinische Betreuungen von Unternehmen zwecks Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach dem Arbeitsschutzgesetz –ArbSchG-, dem Arbeitssicherheitsgesetz –ASiG- und der DGUV Vorschrift 2
- Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorgen, gemäß der – ArbMedVV und Durchführung in Anlehnung an die berufsgenossenschaftlichen (G) Grundsätzen, sowie die Terminverfolgung
- Unterstützung der unternehmerischen Verpflichtungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 19 ASiG in allen Fragen der betrieblichen Arbeitsmedizin
Mobiler Messdienst
Nicht nur die EU-Richtlinien und die im Umfeld dieser Richtlinien liegenden mitgeltenden Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften, fordern die Einhaltung grundlegender Sicherheitsanforderungen und Normen, sondern auch der Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Aus diesem Anlass haben wir für interessierte Kunden einen mobilen Messdienst eingerichtet und stehen für die Messungen in folgenden Bereichen zur Verfügung:
Die BSP Arbeitssicherheit GmbH übernimmt als Dienstleister:
- Bildschirmarbeitsplatz Analysen (kombinierte Klimamessungen)
- Lärmmessungen
- Schwingungsmessungen
- Vibrationsmessungen
- Leistungsmessungen
- Klimamessungen
- Beleuchtungsmessungen
- Gefahrstoff- und Schadstoffmessungen am Arbeitsplatz