Produktsicherheit

Die BSP Arbeitssicherheit GmbH übernimmt als Dienstleister:

Sicherheitstechnische Abnahmen prüfpflichtiger Anlagen, z.B.:

  • Flurförderfahrzeuge (Gabelstapler), Mitgänger (Ameisen)
  • Überladebrücken,
  • Krananlagen,
  • Winden, Hub und Zuggeräte,
  • Radgreifhebeanlagen,
  • 1-, 2-, Stempel Hebebühnen,
  • 1-, 2-, 4-Säulen Hebebühnen,
  • Scheren-/Kurzhubhebebühnen
  • Abgasabsauganlagen,
  • Autowaschanlagen,
  • Radmontage-/Radwuchtmaschinen
  • Lastaufnahmeeinrichtungen
  • Anschlagmittel, Ketten, Seile, Rundschlingen und Hebebänder
  • Hydraulische Heber,
  • Leitern und Tritte,
  • Arbeitsbühnen, fahrbare Arbeits- und Hebebühnen,
  • Kraftbetätigte Türe und Tore, Schiebetüren,
  • Regalanlagen und Regaleinrichtungen,
  • ortveränderliche, mobile und handgeführte E-Geräte, gemäß DGUV Vorschrift 3

Die BSP Arbeitssicherheit GmbH übernimmt die Protokollierung/Dokumentation, sowie die Anbringung der Prüfplakette mit Termin der nächsten Prüfung.

Die Termine der jeweils nächsten Prüfung werden bei IFAS fortgeschrieben, d.h. verwaltet.
Es erfolgt eine rechtzeitige Benachrichtigung der fälligen Prüftermine.

Weiteres auf Anfrage

Mobiler Messdienst

Nicht nur die EU-Richtlinien und die im Umfeld dieser Richtlinien liegenden mitgeltenden Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften, fordern die Einhaltung grundlegender Sicherheitsanforderungen und Normen, sondern auch der Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Aus diesem Anlass haben wir für interessierte Kunden einen mobilen Messdienst eingerichtet und stehen für die Messungen in folgenden Bereichen zur Verfügung:

Die BSP Arbeitssicherheit GmbH übernimmt als Dienstleister:

  • Bildschirmarbeitsplatz Analysen (kombinierte Klimamessungen)
  • Lärm
  • Schwingungen
  • Vibrationen
  • Leistungs-
  • Klima-
  • Beleuchtungsmessungen
  • Gefahr- und Schadstoffmessungen am Arbeitsplatz